Die frühzeitige Hinzuziehung eines strafrechtlich spezialisierten Anwalts wird in diesen Fällen dringend angeraten. Je nach Fallgestaltung werden Inhaftierungen vermieden, Haus- und Firmendurch-suchungen verkürzt und deren zum Teil schwerwiegenden Folgen gemildert oder ganz verhindert.
In der Regel warten die Beamten mit der Fortführung der Maßnahme bis zum zeitnahen Erscheinen des informierten Rechtsanwalts.